Bitte beachten Sie unsere aktualisierte Börsenordnung
Boersenordnung Kleintiermarkt 2019.pdf
Wichtig ab sofort dürfen auf dem Kleintiermarkt jegliches Geflügel aufgrund der Biosicherheitsmassnahmen nicht mehr gehandelt werden.Wegen Geflügelpest Verboten. Gehandelt werden darf
Tauben,Kaninchen,Meerschweinchen,und Heimvögel . Entsprechend der Vet. Vorschriften zum Verkauf Angeboten werden
Verkauft werden dürfen:
- Kaninchen, Meerschweinchen
- Tauben, Hühner, Wachteln
- Enten, Gänse, Pfauen
- Ziervögel, Krummschnäbel
!! Bitte beachten Sie bei Tauben und Hühnern: !!
- Tauben dürfen nur geimpft (Paramyxovirus-Infektion) verkauft werden.
- Hühner dürfen nur geimpft (NewCastel) verkauft werden.
- Nur Hühner; 5-Tages Gutachten durch den Tierarzt.
!! Kupiertes (amputiertes) Geflügel darf nach dem Tierschutzgesetz nicht verkauft werden !!
Bitte beachten Sie bei Wassergeflügel:
Wir benötigen:
- einen Nachweis über eine virologische Rachen- und Kloakentupferuntersuchung ODER
- einen vom Veterinäramt bestätigten, aktuellen (nicht älter als 2 jahre) Sentinelnachweis
(= Bescheinigung, dass Wassergeflügel mit Hühnern oder Puten zusammen gehalten
wird).
!! Bitte beachten Sie bei Kaninchen und Meerschweinchen: !!
- Nicht RHD-geimpfte Kaninchen dürfen nur zur Schlachtung verkauft werden.
- Bei Zuchtkaninchen muss ein Nachweis über eine RHD-Impfung vorliegen
- Kaninchen ist ständig Raufutter anzubieten.
- Meerschweinchen ist ständig Heu anzubieten.
- Raufutter und Heu sind jeweils vom Anbieter mitzubringen.
!! Impfzeugnisse sind unaufgefordert beim Marktleiter vorzuzeigen !!
Bei Fragen zu oben genannten Punkten wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt oder an den Vorstand.
Von Angebot und An-, Verkauf auf dem Markt AUSGESCHLOSSEN sind:
- Hunde
- Katzen
- Huftiere / Klauentiere
- Hamster, Frettchen, Chinchilla, Ratten, Mäuse
- ausgestopfte Tiere und Trophäen