Bitte beachten Sie unsere aktualisierte Börsenordnung
Bei uns sind Geflügel (eingeschränkt) erlaubt.
Bitte achten Sie auf die unten aufgeführten
Auflagen des Landratsamtes Ostallgäu zum Verkauf von
Geflügel.
- nur Landkreis Ostallgäu bzw. unmittelbar angrenzende
Land- oder Stadtkreise
- Herkunftsbestand sowie Rückverfolgung des Tieres werden
Schriftlich erfasst und steht dem Veterinäramt auf
Verlagen digital zur Verfügung.
- Impfzeugnis + 5 Tageszeugnis gegeben falls sind
virologische Untersuchungen erforderlich
Verkauft werden dürfen:
- Kaninchen, Meerschweinchen
- Tauben, Hühner, Wachteln
- Enten, Gänse, Pfauen
- Ziervögel, Krummschnäbel
Achtung!
Einschränkungen
siehe oben
!! Bitte beachten Sie bei Tauben und Hühnern: !!
- Tauben dürfen nur geimpft (Paramyxovirus-Infektion) verkauft werden.
- Hühner dürfen nur geimpft (NewCastel) verkauft werden.
- Nur Hühner; 5-Tages Gutachten durch den Tierarzt.
!! Kupiertes (amputiertes) Geflügel darf nach dem Tierschutzgesetz nicht verkauft werden !!
Bitte beachten Sie bei Wassergeflügel:
Wir benötigen:
- einen Nachweis über eine virologische Rachen- und Kloakentupferuntersuchung ODER
- einen vom Veterinäramt bestätigten, aktuellen (nicht älter als 2 jahre) Sentinelnachweis
(= Bescheinigung, dass Wassergeflügel mit Hühnern oder Puten zusammen gehalten
wird).
!! Bitte beachten Sie bei Kaninchen und Meerschweinchen: !!
- Nicht RHD-geimpfte Kaninchen dürfen nur zur Schlachtung verkauft werden.
- Bei Zuchtkaninchen muss ein Nachweis über eine RHD-Impfung vorliegen
- Kaninchen ist ständig Raufutter anzubieten.
- Meerschweinchen ist ständig Heu anzubieten.
- Raufutter und Heu sind jeweils vom Anbieter mitzubringen.
!! Impfzeugnisse sind unaufgefordert beim Marktleiter vorzuzeigen !!
Bei Fragen zu oben genannten Punkten wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt oder an den Vorstand.
Von Angebot und An-, Verkauf auf dem Markt
AUSGESCHLOSSEN sind:
- Hunde
- Katzen
- Huftiere / Klauentiere
- Hamster, Frettchen, Chinchilla, Ratten, Mäuse
- ausgestopfte Tiere und Trophäen